Markenpiraterie im Münsterland und in Westfalen


Die Detektive der Kurtz Detektei Münster arbeiten in enger Kooperation mit Markenrechtsexperten und Fälschungsspezialisten zusammen, die in der Lage sind, nahezu jede Produktfälschung als solche zu identifizieren. Innovative Unternehmen haben ein natürliches Schutzbedürfnis zur Bewahrung ihrer Patentprodukte vor Nachahmungen. Für sie werden unsere Ermittler gern tätig: 0251 7009 0014.


Branchenübergreifende Problematik mit wirtschaftlichem Schadpotential und hohem Gesundheitsrisiko


Markenpiraterie tritt in fast jeder Branche auf und sorgt nicht nur für enorme wirtschaftliche Schäden, sondern kann auch gemeingefährlich für Sicherheit und Gesundheit sein. Denn selbst gefälschte Autoteile wie Bremsbeläge überschwemmen die Märkte. Aufgrund ihrer mangelhaften Qualität sind sie anfälliger für Ausfallerscheinungen und können so Leben und Wohl der Käufer und weiterer Unbeteiligter gefährden. Auch Pharmazeutika und Kosmetikartikel werden mit minderwertigen Inhaltsstoffen gefälscht und können direkt zum Tod führen. Ebenso schlagen sich mangelnde Gebrauchsanleitungen (Stichwort: Überdosis) und eingeschränkte Produktfunktionalitäten in teils dramatischen Auswirkungen nieder. Gewährleistung und Haftung seitens des Herstellers entfallen natürlich bei gefälschten Produkten.


Medikamente auf einem Tisch, im Hintergrund eine Hantel; Detektei Münster, Wirtschaftsdetektei Münster
Wer gefälschte Medikamente bzw. Präparate zu sich nimmt, spielt mit dem eigenen Leben. Die Inhaltsstoffe sind meist minderwertig und gesundheitsgefährdend.

Rechtslage in Deutschland


Es ist in Deutschland grundsätzlich verboten, nachgeahmte Produkte in den Handel oder auf sonstigen Wegen in den Wirtschaftskreislauf einzubringen. Ausnahmen gibt es bei privaten Käufen von Fälschungen im Ausland: Bei Waren "ohne kommerziellen Charakter", die sich im persönlichen Reisegepäck des Einführenden befinden, wird der Zoll nicht tätig, wenn sie 

  • bei See- und Flugreisen einen Einkaufswert von 430 € im Einkaufsland nicht überschreiten.
  • bei allen anderen Reisearten einen Einkaufswert von 300 € im Einkaufsland nicht überschreiten.
  • bei Reisenden unter 15 Jahren einen Einkaufswert von 175 € im Einkaufsland nicht überschreiten.
  • nicht von Personen eingeführt werden, gegen die Verdachtsmomente des gewerblichen Handels mit Fälschungen bestehen (kommerzieller Charakter).