Neben den Ermittlungen bei Sorgerechtsverfahren zählen Einkommensrecherchen in Unterhaltsangelegenheiten zu den häufigsten Gründen für eine Beauftragung unserer Münsteraner Privatdetektei: 0251 7009 0014.
Bei dem Streit um die Unterhaltszahlungen zeigen sich beide Parteien – Unterhaltspflichtiger wie Unterhaltsempfänger – äußerst kreativ, um die eigenen Vermögenswerte bzw. das Einkommen zu verschleiern. Gehaltserhöhungen werden verschwiegen, Vermögen ist auf verschlungenen Wegen abhandengekommen, stattdessen werden akute finanzielle Engpässe vorgeschoben, um mehr Unterhalt zu generieren bzw. weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Ebenso finden Ausbildungsvergütungen der bis dato unterhaltsberechtigten Kinder oftmals keine Erwähnung, da auch diese als Einkommen angerechnet werden und somit den Unterhaltsanspruch schmälern würden.
Recherchen in Datenbanken, gute Kontakte zu Behörden und viele weitere Informationsquellen sind unseren IHK-zertifizierten Privatdetektiven in Münster bei der Feststellung des Vermögens und des Einkommens dienlich, um den Wahrheitsgehalt der im Unterhaltsverfahren gemachten Angaben zu überprüfen. Gern informieren wir Sie ausführlich und unverbindlich zu den fallspezifischen Ermittlungsmethoden und den damit verbundenen Kosten. Senden Sie uns Ihre Anfrage in einer E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenster.de oder melden Sie sich telefonisch in unserer Detektei Münster unter der oben angegebenen Rufnummer.
Neben der Ausbildungsvergütung, die das gemeinsame Kind erwirtschaftet, wirken sich weitere Faktoren auf die Höhe des zu zahlenden bzw. des zu erhaltenden Unterhalts aus. Wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin zum Beispiel eine neue Lebensgemeinschaft eingeht, entfällt der Unterhaltsanspruch oder wird gemindert, weshalb viele dazu neigen, die veränderten Lebensumstände zu verschweigen. Selbiges gilt für Beschäftigungsverhältnisse, bei denen gern geschummelt wird. Statt – wie zu Ehezeiten üblich – Überstunden zu machen, entfallen diese angeblich, um das offensichtliche Gehalt möglichst gering zu halten, stattdessen geht der Unterhaltspflichtige einer nicht angemeldeten Tätigkeit nach; ebenso sind Unterhaltsempfänger nicht geneigt, eine angenommene Tätigkeit anzugeben bzw. sozialversicherungspflichtig auszuüben, da sie keine Einbußen hinnehmen wollen. Neben dem Unterhaltsbetrug kommt in beiden Fällen auch Steuer- und Sozialbetrug hinzu.
Ferner sind Unterhaltsempfänger wie auch -pflichtiger per Gesetz angehalten, neu erworbene Vermögenswerte wie bspw. Lotteriegewinne, Erbschaften u.ä. anzugeben, da auch diese Einfluss auf die Höhe des Unterhalts haben. Allein die Mutmaßung, dass der oder die Ex es bei den unterhaltsrelevanten Angaben nicht so genau nehmen, reicht für eine Neuberechnung nicht aus. Umfassende Ermittlungen durch Einkommensrecherchen sind nur ein Teil der Möglichkeiten, den Sachverhalt zu klären. Unsere qualifizierten Münsteraner Privatdetektive verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Observation von Verdächtigen, mittels derer eine gerichtsverwertbare Beweisführung möglich ist. Anhand der nach Abschluss unserer Tätigkeit erstellten Dokumentation steht Ihnen die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf dem rechtlichen Weg offen. Gern beraten wir Sie ausführlich zu Ihrem speziellen Fall. Nutzen Sie für Ihre unverbindliche Anfrage bitte unser Kontaktformular, senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenster.de oder rufen Sie uns an: 0251 7009 0014.
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